Neue Lehrbeauftragte im WTB
Generelles in Sachen Schiedsrichterwesen
Während eines Meisterschaftsspiels muss der Schiedsrichter grundsätzlich im Besitz einer gültigen Lizenz sein. Der Schiedsrichterausweis ist immer der Spielleitung vorzulegen! So ist unter anderem auch gewährleistet, dass die jeweiligen Schiedsrichtereinsätze ordnungsgemäß dokumentiert werden. Der Name der Schiedsrichters muss auf dem Spielberichtsbogen deutlich lesbar sein !
Die Lizenzstufen für die jeweiligen Spielklassen wie folgt festgelegt :
Verbandsliga Frauen und Männer | zwingend (mindestens) „B-Lizenz“ |
Senioren | zwingend (mindestens) „B-Lizenz“ |
Landesliga Frauen und Männer | abweichend auch „C-Lizenz“ zulässig |
alle Jugend-, Schülerklassen | abweichend auch „C-Lizenz“ zulässig |
Verlängerung von Schiedsrichter-Ausweisen
Ab 2013 müssen B- und C- Schiedsrichter alle 5 Jahre eine Fortbildung absolvieren. Sonst ist keine Verlängerung möglich! Die Fortbildungen werden im Rahmen eines B- bzw. C-Lehrgangs erfolgen. Es findet keine Prüfung statt.
"Literatur" für Schiedsrichter
C- und B-Lizenz
- Rotes Heft-Spielregeln Faustball v. April 2012 (Nur im DFBL-Shop)
- Spielordnung Faustball, Stand 13.10.2012
- Schiedsrichter Schulungsmappe der IFA
für B-Lizenz zusätzlich
- Schiedsrichterordnung mit den Anlagen, Stand 06.01.2012
- Passordnung