Schiedsrichterwesen

Neue Lehrbeauftragte im WTB

Lehrbeauftragte

 

Generelles in Sachen Schiedsrichterwesen

Während eines Meisterschaftsspiels muss der Schiedsrichter grundsätzlich im Besitz einer gültigen Lizenz sein. Der Schiedsrichterausweis ist immer der Spielleitung vorzulegen! So ist unter anderem auch gewährleistet, dass die jeweiligen Schiedsrichtereinsätze ordnungsgemäß dokumentiert werden. Der Name der Schiedsrichters muss auf dem Spielberichtsbogen deutlich lesbar sein !

Die Lizenzstufen für die jeweiligen Spielklassen wie folgt festgelegt :

Verbandsliga Frauen und Männer zwingend (mindestens) „B-Lizenz“
Senioren zwingend (mindestens) „B-Lizenz“
Landesliga Frauen und Männer abweichend auch „C-Lizenz“ zulässig
alle Jugend-, Schülerklassen abweichend auch „C-Lizenz“ zulässig

Verlängerung von Schiedsrichter-Ausweisen

Ab 2013 müssen B- und C- Schiedsrichter alle 5 Jahre eine Fortbildung absolvieren. Sonst ist keine Verlängerung möglich! Die Fortbildungen werden im Rahmen eines B- bzw. C-Lehrgangs erfolgen. Es findet keine Prüfung statt.

"Literatur" für Schiedsrichter

C- und B-Lizenz

  • Rotes Heft-Spielregeln Faustball v. April 2012 (Nur im DFBL-Shop)
  • Spielordnung Faustball, Stand 13.10.2012
  • Schiedsrichter Schulungsmappe der IFA

für B-Lizenz zusätzlich 

  • Schiedsrichterordnung mit den Anlagen, Stand 06.01.2012
  • Passordnung